Zu den ständigen Begleitern in der Ausbildungszeit gehören auch die Ausbildungsnachweise oder auch Berichtshefte genannt. Darin halten wir in kurzen Berichten fest, was wir während der Ausbildung lernen. Dazu gehören die Tätigkeiten im Betrieb und die Themen während des Berufsschulunterrichts inklusive der Arbeits- und Unterrichtszeiten. Das Material und die Zeit die dafür benötigt wird, stellt der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung.
Beginnt eine Ausbildung am 1. Oktober 2017 oder später, kann das Berichtsheft nun auch elektronisch geführt werden. Schon bevor Ihr die Ausbildung anfangt, wird im Ausbildungsvertrag gemeinsam festgelegt, ob das Berichtsheft schriftlich oder elektronisch geführt werden soll.
Daher gibt es ab dem 1. Oktober 2017 ein neues Formular (Ausbildungsvertrag)
Weitere Informationen findet ihr unter:
Anpassung des Berufsbildungsgesetz
Informationen zum Ausbildungsvertrag
Liebe Grüße, Florian